Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden erhebliche Verbesserungen beim Kinderzuschlag beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere Familien mit kleinen Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt. Zu diesem Zweck wird der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag werden in zwei Schritten – zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 – umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie hier https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/merkblatt-kinderzuschlag/73908 oder den Flyer zum Download hier.